Bitte beachten Sie, dass Elektro-Altfahrzeuge besonderen Bestimmungen unterliegen.
Wir ersuchen Sie, solche E-Altfahrzeuge mit Hochvolt-Batterie an KFZ-Fachwerkstätten zu übergeben. Diese sorgen dafür, dass das Fahrzeug spannungsfrei gemacht wird und für den fachgerechten Ausbau der Antriebsbatterie durch eigens geschultes und qualifiziertes Personal. Auf Grund dieser besonderen Anforderungen haben die Shredderbetriebe keine behördliche Erlaubnis, diese Tätigkeiten durchzuführen.
Eine Anlieferung von Elektro-Altfahrzeugen an die Shredderbetriebe kann ausschließlich nur ohne Antriebsbatterie erfolgen!