Die Gründung dieses Sammel- und Verwertungssystems der Österreichischen Shredder geht auf die Novelle der Alftfahrzeugeverordnung im Jahr 2010 zurück. Die damaligen Änderungen sorgten für Erleichterungen für alle Beteiligten und brachte die Möglichkeit für eine Entpflichtung von Erstübernehmern.
Die am System teilnehmenden Hersteller und Importeure mit den von ihnen vertriebenen Marken waren ab dem Start im Jahr 2012 dabei, und haben die bereits in Vergangenheit betriebenen flächendeckenden Netze an Rücknahmestellen und beste Qualität der Verwertung und Abwicklung als Eigenleistungen eingebracht, und haben die weiteren aus der AFZ-VO entstehenden Pflichten auf das System übertragen.
Die im Jahr 2022 um weitere 10 Jahre verlängerte Genehmigung umfasst derzeit 54 Marken von 17 Herstellern / Importeuren, aber auch die Möglichkeit einer Entpflichtung für Erstübernehmer.
Damit haben alle Unternehmen, die mit der Sammlung und Verwertung von Altfahrzeugen befasst sind, die Möglichkeit, Meldeverpflichtungen an das System der Österreichischen Shredder zu übertragen. Das bedeutet für abfallrechtlich genehmigte Autoverwertungsbetriebe, Schrotthändler und Entsorgungsunternehmen den entscheidenden Vorteil, dass die Berechnung, Nachweisführung und Meldung der vorgegebenen Verwertungsquote nicht mehr individuell und zeitraubend zu erarbeiten ist, sondern vom System der Österreichischen Shredder erledigt und verantwortet wird, ohne dabei in bestehende Marktverhältnisse einzugreifen.